Auf die Nachfrage der Systemrelevanz hat das BMEL gestern Abend wie folgt geantwortet:
"Die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger werden als systemrelevant eingestuft.“ (Stellungnahme BMEL, 25.03.2020)
Ergänzend wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass die Europäische Kommission die Tiermedizin als solches systemrelevant eingestuft hat. Damit ist die Produktion und Verteilung tiermedizinischer Arzneimittel in die Leitlinie der Kommission [C(2020) 1897 final v. 23.03.2020] zum Warenverkehr aufgenommen.
Das ist eine gute Nachricht für TierhalterInnen, die nun sicher sein können, dass Ihre Schützlinge auch weiterhin medizinisch versorgt werden können. Auch für InhabernInnen von Kliniken und Praxen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, z.B. bei der Versorgung mit Arzneimitteln.
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