Kurzstreckenkarte gilt zwischen „Vier Grenzen“ und „Hauptbahnhof“
Während der Sanierungsarbeiten wird die Haltestelle „Lortzingstraße“ nicht berücksichtigt, sodass die Kurzstreckenkarte ab der Haltestelle „Vier Grenzen“ bis zur Station „Hauptbahnhof“ gültig ist und umgekehrt. Diese Regelung gilt bis zur Wiedereröffnung des Hochbahnsteigs „Lortzingstraße“.
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