- Während der Geschäftszeiten kann die girocard direkt beim eigenen Kreditinstitut gesperrt werden. Zudem ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116 rund um die Uhr erreichbar.
- Karteninhaber sollten für die Sperrung ihre IBAN (alternativ Bankleitzahl und Kontonummer) bereithalten und den Zeitpunkt der Kartensperrung notieren.
- Bei Diebstahl ist es wichtig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Diese veranlasst zusätzlich die Sperrung des Lastschriftverfahrens per Unterschrift.
- Unter www.kartensicherheit.de gibt es einen nützlichen SOS-Infopass mit allen wichtigen Sperrnummern auf einen Blick. Verbraucher können ihn durch eigene Angaben wie zum Beispiel IBAN ergänzen. Einfach ausdrucken und getrennt von den Zahlungskarten aufbewahren.
- Gut zu wissen: Über den Sperr-Notruf 116 116 können neben Zahlungskarten auch weitere Medien, wie z.B. die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises, gesperrt werden.
* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.
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