Konzernrechnungslegung: Neue Vorschriften in Sicht

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Dienstag, Apr. 22, 2025
Der DRSC hat verschiedene Rechnungslegungsstandards (DRS) verabschiedet, die sich auf Konzernabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2019 auswirken können.
DRS 18 am stärksten betroffen
Der DRSC hat Ende 2019 den Entwurf des Änderungsstandards Nr. 11 zu Änderungen des DRS 18 „Latente Steuern“ veröffentlicht (E-DRÄS 11). Die neuen Regeln gelten für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2020. Jedoch wird eine frühere Anwendung empfohlen. Die Änderungen an DRS 18 betreffen insbesondere diese Themenkreise:
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