Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neu gefasstes Konzeptpapier zur Einreise und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte verabschiedet. Die bisherigen Einreisebeschränkungen, insbesondere die Verpflichtung zur Anreise per Flugzeug, werden aufgehoben. Ab dem 16. Juni können Saisonkräfte aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten wieder ohne vorherige Anmeldung im DBV-Meldeportal einreisen – sowohl mit dem Flugzeug als auch auf dem Landweg. Dies gilt bis einschließlich 31. Dezember 2020 – vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens. Mit dem Wegfall der Einreisebeschränkungen für Saisonkräfte ab dem 16. Juni entfiel auch die Pflicht zur Meldung der Einreise bei der Bundespolizei. Das DBV-Meldeportal wird daher auf ein Informationsportal umgestellt. Die bislang auf der Portalseite verfügbaren Informationsschreiben und Hinweise in verschiedenen Sprachen werden nach Anpassung an die neuen Vorgaben hier zum Download bereitgestellt.
Bilanz des Verfahrens mit Ablauf des 15. Juni 2020:
- Anzahl tatsächlich durchgeführte Flüge: 293
- Anzahl angekündigte Erntehelfer DBV: 47.433 (April: 24.320, Mai: 21.260, Juni: 1.853)
- Anzahl eingereiste Erntehelfer: 40.318 (April: 20.335, Mai: 18.373, Juni: 1.612)
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