Wie tickt E-Schrott-Deutschland?

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Samstag, Apr. 19, 2025
Das von der EU vorgegebene Elektroschrott-Sammelziel von 45 Prozent hat Deutschland in 2018 knapp verfehlt. Erst kürzlich gab das Umweltbundesamt die Quote von 43,1 Prozent (Link) bekannt und verwies zeitgleich auf die deutlich höhere Quote von 65 % für 2019. Damit diese Vorgaben erreicht werden können, müssen auch die Verbraucher genauer über die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten informiert werden. Um sich einen Überblick zum aktuellen Wissenstand in der deutschen Bevölkerung verschaffen zu können, hat die stiftung elektro-altgeräte register eine bundesweite und repräsentative Grundlagenstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Die Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ (Download E-Paper) gibt interessante Einblicke über den Wissensstand sowie das Verhalten der Deutschen rund um das Thema E-Schrottentsorgung und an welchen Stellen noch gedreht werden muss. Die Ergebnisse können in vier Kernaussagen gefasst werden:
Die Herausforderung liegt nun darin, die Erkenntnisse der Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ in Maßnhamen umzusetzen, um somit die Vorgaben der EU zu erreichen. Die stiftung ear als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ wird u.a. mit ihrer Aufklärungskampagne Plan E weiter intensiv daran arbeiten, dass richtiges Entsorgen für die Vebraucher so leicht wie möglich gemacht wird und somit das Sammelziel erreicht werden kann.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de