„Die Ursache für die Überschreitung der ökonomischen Belastbarkeit landwirtschaftlicher Betriebe sowie ökologischer und tierethischer Grenzen liegt in der seit Jahrzehnten auf Intensivierung und Export ausgerichteten europäischen Agrarpolitik (GAP). Wer diese Tatsache außer Acht lässt, handelt verantwortungslos. Die Agrarministerinnen und Minister der EU müssen auf ihrem Treffen in Koblenz deswegen die Weichen für eine sozial und umweltverträgliche Reform der GAP stellen. Herzstück dieser Reform müssen vielfältige und ambitionierte Eco-Schemes(1) sein, die uns Bäuerinnen und Bauern für Umwelt- und Tierwohlleistungen entlohnen. Weiterhin müssen durch die Einführung einer wirksamen und für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Degression(2) auf EU-Ebene und einen Ausbau der Umverteilungsprämie(3) die vielen Milliarden der GAP endlich der ganzen Breite des landwirtschaftlichen Berufsstandes zugänglich gemacht werden, statt wenige Großbetriebe zu bevorteilen. Der im europäischen „Geen Deal“ sowie der „Farm to Fork“- und „Biodiversitätsstrategie 2030“ formulierte Anspruch, den wirtschaftlichen Erfolg landwirtschaftlicher Betriebe mit Klima-, Natur und Tierschutz zu verbinden, kann nur mit einer mutigen Reform der GAP gelingen. Die enorme Bedeutung einer auf die Märkte vor Ort ausgerichtete Landwirtschaft mit möglichst vielen landwirtschaftlichen Betrieben zeigt nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie“.
Die AbL wird mit mehreren Protesttreckern in Koblenz vertreten sein und sich auch den vielfältigen Aktionen und Demonstrationen des Bündnisses „Wir haben es satt!“ zum informellen Treffen der EU-Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft beteiligen.
Hintergrundinformation zu den Instrumenten der GAP:
1 Eco-Schemes (Ökoregelungen): Dieses neu von der EU-Kommission vorgeschlagene Instrument der künftigen GAP erlaubt es erstmals, die bislang weitestgehend pauschal pro Hektar Land gezahlten Prämien der 1. Säule an konkrete ökologische- oder tierwohlgerechte Leistungen zu binden bzw. landwirtschaftliche Betriebe für diese Leistungen konkret und über den Ertragsausfall hinaus zu entlohnen.
2 Degression: Dieses Instrument der GAP ermöglicht es die bislang weitestgehend unabhängig von der Betriebsgröße pro Hektar Land gezahlten Flächenprämien ab einer gewissen Schwelle (z.B. 200 ha) zu verringern und dadurch für eine gerechtere Verteilung der Prämie zu sorgen. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs im Juli diesen Jahres wurde im Zuge der Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Kappung, also die Einführung einer Obergrenze der Zahlungen pro Betrieb, in der kommenden GAP kassiert und durch eine freiwillige Kappung ersetzt. Eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Degression ist damit aber nicht ausgeschlossen worden und sollte in den Augen der AbL, wie schon in Ihrem Punktsystem zu GAP nach 2020 vorgeschlagen, eingeführt werden.
3 Umverteilungsprämie: Dieses Instrument ermöglicht es die Förderhöhe der ersten Hektare eines landwirtschaftlichen Betriebes zu erhöhen und damit Geld auf eher kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe umzuverteilen.
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