Nach dem geltenden „Vorläufigen Biergesetz“ von 1993 dürfen technische Zusatzstoffe, Farbstoffe und Filterhilfsmittel wie Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP), kleinste Plastikgranulate, zur Filtration genutzt werden. Nach derzeitigem Wissenstand sei PVPP nicht gesundheitsschädlich. Auf dem Etikett müsse der Stoff, da er bis auf technisch unvermeidbare Rückstände wieder aus dem Bier entfernt wird, nicht deklariert werden. „Die Verbraucher wissen also nicht, ob ihr Bier PVPP enthält oder nicht“, so Lusch, der versichert, dass seine Biere weiterhin geschmacklich unverfälscht und aromatisch bleiben – und plastikfrei!
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