Digitaler Nachlass: Wie Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihren Daten passiert

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Donnerstag, Apr. 24, 2025
Testament für mehr Rechtssicherheit
Man kann den digitalen Nachlass auch in einem Testament regeln, das ebenso alle Zugangsdaten zu Online-Diensten enthalten sollte. Darin kann festgelegt werden, dass nur bestimmte Personen Einblick in Ihre Daten erhalten.
Das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Weil selbstformulierte Testamente schnell unwirksam sein können, empfiehlt die Bundesregierung, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar einzuschalten.
Vorsicht bei Nachlassverwaltung gegen Geld
Laut Verbraucherzentrale gebe es zwar auch Unternehmen, die sich gegen Geld um die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses kümmern. Die Sicherheit dieser Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wer eine Beauftragung kommerzieller Nachlassverwalter in Erwägung zieht, sollte sich genau über den Leistungsumfang und die Kosten informieren.
Außerdem warnt die Verbraucherzentrale: „Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an! Auch Ihre Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.“
Digitales Erbe in sozialen Netzwerken
Facebook und Google bieten die Möglichkeit, Kontakte zu bestimmen, die nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Inhalte bekommen. Wie das genau funktioniert, hat die Verbraucherzentrale in zwei Videos beschrieben. Die Video-Anleitung für Facebook finden Sie hier, die für Google ist hier zu sehen.
Darüber hinaus kann Facebook Konten in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzen. Außerdem gibt es dort die Möglichkeit, entweder einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmern soll, oder festzulegen, dass das Konto dauerhaft gelöscht werden soll.
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