Sehr zu begrüßen ist aus Kliniksicht die Ausweitung der Förderbeträge für ländliche Krankenhäuser. Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung der Krankenhäuser nach, der sich die G-BA-Mehrheit verweigert hatte. „Die im Kabinettsbeschluss vorgesehenen Erweiterungen der Fördermöglichkeiten von mindestens 400.000 auf bis zu 800.000 Euro je Krankenhaus, je nachdem wie viele der vier förderfähigen Fachabteilungen vorgehalten werden, ist ein gutes Signal für die ländlichen Kliniken und ein weiterer Schritt der Abkehr von der allgemeinen Finanzierung über Fallpauschalen in der Grundversorgung. Die Corona-Pandemie hat mehr als deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im ländlichen Bereich eine wesentliche und unverzichtbare Aufgabe im regionalen Netzwerk von Krankenhausstandorten haben“, so Baum.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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