Vorsicht Stufe!

Fällt ein Maler auf einer Baustelle von der dritten Stufe einer ungesicherten Treppe, kann der Versicherungsträger dessen Arbeitgeber nicht in Regress nehmen. Es besteht nach Auskunft der ARAG Experten keine Pflicht, freiliegende Treppenläufe bis zu einem Meter besonders zu sichern (Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 369/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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