Digitalisierung des BAföG: Neuer Online-Antragsassistent ein erster Schritt

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt Pilotprojekt eines neuen BAföG-Online-Antragsassistenten in fünf Bundesländern
  • Weitere Entbürokratisierung des BAföG-Gesetzes nötig
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Das ist ein erster Schritt in Richtung einer bundesweiten, durchgängigen, einheitlichen Digitalisierung des BAföG“

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt den heute von zwei Bundesministerien und dem Land Sachsen-Anhalt vorgestellten neuen Online-Antragsassistenten „BAföG digital“, der nun im Pilotbetrieb in fünf Bundesländern eingesetzt werden soll, und bewertet ihn als einen „ersten Schritt in Richtung einer bundesweit einheitlichen Digitalisierung des BAföG“, dem allerdings nun weitere Schritte folgen müssten.

Auf einer Pressekonferenz in Berlin haben heute Montag, 26. Oktober 2020, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt den im Rahmen des Onlinezugangsgesetztes (OZG) entwickelten Online-Antragsassistenten „BAföG digital“ vorgestellt, der in diesen fünf Bundesländern für Schüler/-innen und Studierende zum Einsatz kommen soll: Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde kommentiert:

„Das ist ein erster Schritt in Richtung einer Digitalisierung des BAföG, weitere müssen nun folgen. Wir wünschen uns im Interesse der Studierenden und der Beschäftigten der BAföG-Ämter der Studenten- und Studierendenwerke in den fünf Pilot-Bundesländern, dass der neue Online-Antragsassistent tatsächlich die BAföG-Antragsstellung vereinfacht.

Aber zu einer vollständigen, klugen Digitalisierung des BAföG sind noch einige weitere Schritte notwendig. Wir brauchen zum Beispiel eine bundeseinheitliche BAföG-Fachanwendung für die Bearbeitung der Anträge in den BAföG-Ämtern, einschließlich einer e-Akte, die auch zwischen einzelnen Bundesländern kompatibel ist. Ziel muss sein, einen bundesweit einheitlichen e-Antrag, einen e-Bescheid und eine e-Akte beim BAföG zu haben.

Auch hätten wir uns gewünscht, dass das BAföG erst einer gründlichen Verwaltungsvereinfachung unterzogen wird, ehe es nun im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes digitalisiert wird. Es wäre ratsam gewesen, erst den gesamten Prozess zu entschlacken und zu verschlanken, ehe man ihn digitalisiert. Eine Reduzierung der Anforderungen im BAföG-Gesetz würde auch die Anforderungen einer digitalisierten Antragstellung reduzieren.

Für einen BAföG-Antrag müssen auch die Eltern der Studierenden und ihre Hochschulen einen Teil beitragen; auch diese Beteiligung von Eltern und Hochschulen muss vollständig digital ermöglicht werden.

Durch das Onlinezugangsgesetz werden im Ergebnis für elektronische Behörden-Dienstleistungen ein Online-Bundesportal und dazu sechzehn Online-Länderportale geschaffen. Ziehen Studierende innerhalb Deutschlands um, muss sichergestellt sein, dass ihr Online-BAföG auch im neuen Bundesland zur Verfügung steht. Dafür ist hinter den Kulissen noch einiges an Verwaltungs-Digitalisierung notwendig in den kommenden Jahren.“

Meyer auf der Heydes vorläufiges Fazit: „Die Digitalisierung des BAföG nimmt Fahrt auf, aber in der Praxis und auf der Ebene der Antrags-Bearbeitung muss noch einiges getan werden. Alle Beteiligten haben aber das gleiche Ziel: Das BAföG attraktiver – und die Beantragung und Bearbeitung einfacher und schneller zu machen. Das wollen auch die Studenten- und Studierendenwerke.“

Heutige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

www.bmbf.de/de/neuer-online-antrag-wird-zugang-zum-bafoeg-erleichtern-12863.html

BMBF-Erklärvideo zum neuen BAföG-Online-Antragsassistenten:

https://www.youtube.com/watch?v=9A7Rar39BVo&feature=youtu.be

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