NABU Brandenburg und NABU Osthavelland begrüßen den Stopp der forstlichen Eingriffe im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ sehr. Am 9. Oktober 2020 hatte der NABU Brandenburg ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam angestrengt, da die Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Havelland trotz mehrerer Aufforderungen nicht gegen den massiven Holzeinschlag im Schutzgebiet „Lindholz“ eingeschritten ist. Nun erließ die UNB eine sogenannte Untersagungsverfügung gegenüber der Privatwaldeigentümerin. Diese ist nun verpflichtet, die Arbeiten im Schutzgebiet „Lindholz“ sofort einzustellen.
Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg betont dazu: „Der Ausgang des Eilverfahrens hat Signalwirkung für forstwirtschaftliche Maßnahmen in Schutzgebieten. Baumfällungen ohne Rücksicht auf die Anforderungen des Schutzgebietes, das Entfernen der gesamten Vegetation samt Baumstümpfen, Altbäumen und Totholz sowie das Arbeiten mit schweren Maschinen, die den Waldboden aufwühlen und verdichten, sind keine gute forstwirtschaftliche Praxis, insbesondere nicht in Schutzgebieten. Staatliche Behörden haben die Verpflichtung solche extremen Eingriffe in Schutzgebieten sofort zu unterbinden. Diese verheerenden Schäden im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ dürfen sich unter keinen Umständen wiederholen.“
„Um die Auswirkungen von forstlichen Eingriffen abschätzen zu können, müssen systematisch FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Zukünftig müssen seltene und streng geschützte Arten wie Hirschkäfer und Mopsfledermaus in Naturschutz- und FFH-Gebieten richtig geschützt werden.“ erläutern die Naturschützer*innen vom NABU Osthavelland.
Hintergrund:
Das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Paulinenauer Luch und Lindholz“ liegt im Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“ sowie im Vogelschutzgebiet „Rhin-Havelluch“. Das „Lindholz“ ist eines von 595 brandenburgischen FFH-Gebiete und somit Teil von Natura 2000, dem weltweit größten Netz aus Schutzgebieten. Natura 2000 besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d.h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat).
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