„Wir stehen Unternehmen für Beratungen etwa zu Förderhilfen und Unterstützungsmaßnahmen, zu Liquiditätshilfen, Krediten oder Bürgschaften, zu Überbrückungshilfen, aber auch zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung“, so Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Ansprechpartner für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen aus der neuen Corona-Schutzverordnung sind die jeweiligen Ordnungsämter der Kommunen.
Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3510 und diversen Unterseiten) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.
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