Bis zum 15. November können sich Thomas Cook-Kunden noch eintragen. Online sind Angaben, Belege und Erklärungen zu übermitteln. Anhand dieser Dokumente prüft das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ob Kosten erstattet werden. Damit Verbraucher*innen einen Ausgleich erhalten, müssen sie unter anderem ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter und der Zurich-Versicherung (KAERA) zuvor angemeldet haben.
Die Bundesregierung bittet bei Kundin*innen von Thomas Cook, Bucher Reisen & Öger Tours, welche sich bereits auf dem Bundportal registriert, jedoch noch keine Ausgleichszahlung erhalten haben, um Geduld. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall variieren und längere Zeit in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und das Portal für die Erstattung sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/Thomas-Cook.
Bei Fragen zum Anmelden von Ansprüchen oder zum Reiserecht in der Corona-Krise können sich Betroffene bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341- 696 2929 möglich.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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