„Hunderttausende Beschäftigte in Restaurants, Bars, Diskotheken und Hotels können zu unserem Schutz nicht ihrer Arbeit nachgehen, sie brauchen dringend Hilfe. Was für Unternehmen geht, muss auch für Menschen möglich sein“, so der NGG-Vorsitzende. Es sei richtig, dass die Arbeitgeber des Gastgewerbes großzügige finanzielle Unterstützung erhielten, um durch die Coronavirus-Pandemie zu kommen, bei den Beschäftigten käme aber dagegen viel zu wenig an. „Für Menschen mit niedrigen Einkommen reicht das Kurzarbeitergeld auf Dauer einfach nicht aus. Genau, wie es einen Mindestlohn gibt, muss es deshalb auch ein Mindestkurzarbeitergeld geben.“
Anlässlich der am 25. November 2020 beschlossenen Verlängerung des Corona-Lockdowns, fordert die Gewerkschaft NGG:
- Eine Corona-Sofort-Nothilfe für Gastgewerbe-Beschäftigte in Kurzarbeit von einmalig 1.000 Euro. [1]
- Die eindringliche Prüfung des u.a. von der Hans-Böckler-Stiftung eingebrachten Vorschlags eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergeldes von 1.200 Euro.²
- Corona-Wirtschaftshilfen dürfen nur an Unternehmen gezahlt werden, die keine Kündigungen aussprechen, sondern Kurzarbeitergeld beantragen.
Hintergründe und Informationen zur konkreten Ausgestaltung sind der beigefügten Stellungnahme zu entnehmen: www.ngg.net/lockdown-geht-weiter
[1] Nach Schätzung der NGG würden rund 600.000 Beschäftigte profitieren und Kosten von ca. 600 Millionen Euro entstehen.
[2] Hans-Böckler-Stiftung; WSI-Report Nr. 62, November 2020: www.boeckler.de
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