ISTE-Präsident Peter Röhm begrüßte die Entscheidung des Bundesrates, den sogenannten Mehrländer-Antrag zur Mantelverordnung anzunehmen. Damit habe diese einen langjährigen politischen Schwebezustand verlassen. Dies könne erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Branche haben. In der Ersatzbaustoffverordnung gehe es nämlich um die Zukunft des Baustoffrecyclings und in der Novelle der Bundesbodenschutzverordnung um die Zukunft der Verfüllung von Steinbrüchen und Abgrabungen. Beide Regelwerke sind Teile der Mantelverordnung. Röhm rief dazu auf, Bemühungen der bayerischen Rohstoff- und Baustoff-Industrie entgegenzutreten, diese als Kompromiss beschlossene Mantelverordnung aus Eigeninteresse doch noch zu verhindern: „Das können wir uns nicht leisten“, sagte er wörtlich. Mit einem Scheitern der Mantelverordnung würde man in die diffuse Regelungslage der 90iger Jahre zurückfallen. Alle Länderregelungen stünden dann angesichts des neuen Standes der Technik und des Wissens auf dem Prüfstand und die Diskussionen über die Vereinbarkeit von Kreislaufwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz würden in 16 Bundesländern erneut beginnen.
Der QRB-Vorsitzende Michael Knobel begrüßte ebenfalls die Zustimmung des Bundesrates zur Mantelverordnung. Als Güteüberwachungsorganisation müsse sich das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg keine Sorgen machen, wenn Anforderungen an Recyclingbaustoffe durch die geplante Ersatzbaustoffverordnung erhöht würden: „Wir setzen schon immer auf hochqualitatives Recycling“, so Knobel. Das QRB Baden-Württemberg stehe mit einem neuen Gütesystem zur operativen Umsetzung der Mantelverordnung in den Startlöchern!
Ministerialdirektor Helmfried Meinel aus dem Stuttgarter Umweltministerium nannte den Beschluss des Bundesrates einen „guten Kompromiss“. Allerdings hänge die Mantelverordnung weiterhin noch am seidenen Faden und könne scheitern. Insbesondere Bemühungen von bayerischer Seite, wegen der dort üblichen Verfüllung von Bauschutt in Abgrabungen auf Bundesinnen- und -bauminister Horst Seehofer einzuwirken, um die Mantelverordnung zu verhindern, könnten den mühsam gefundenen Kompromiss gefährden. „Das derzeitige Gleichgewicht ist sehr labil“, sagte Meinel. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen noch mehr Projekte als bisher von Seiten der öffentlichen Hand zu fördern: „Wir haben eine Vorbildfunktion.“ Diese gelte neben dem Straßen- und Wegebau auch für Bauten, bei denen Recycling-Beton verwendet werde.
Ministerialrat Martin Kneisel aus dem baden-württembergischen Umweltministerium informierte daraufhin im Detail über den Stand des parlamentarischen Verfahrens zur Mantelverordnung. Jetzt gebe es erstmals seit 15 Jahren die Chance auf eine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf mineralische Ersatzbaustoffe und auf Verfüllungen von Abgrabungen mit Bodenaushub. „Hier gibt es nur Sieger, keine Verlierer“, sagte er.
Christa Szenkler, Vorsitzende der ISTE-Fachgruppe Recyclingbaustoffe und Boden, wies auf die immense Bedeutung des Verordnungswerks hin. Bei dieser vom Bundesrat angenommenen Fassung hätten alle Beteiligten Kompromisse machen müssen. Dazu gehörten auch die Unternehmen. Jetzt sollten alle Beteiligten über den eigenen Schatten springen und sich auf dieses bundeseinheitliche Regelwerk einigen.
Dr. Bernd Susset, der sich seit mehr als zwei Jahrzehnten als Wissenschaftler am Landesumweltamt NRW und an der Universität Tübingen für das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium mit dem heute vorliegenden Regelwerk und seinen Vorstufen beschäftigte, warnte davor, diese jetzt vom Bundesrat akzeptierte Fassung in Frage zu stellen: „Wir können es uns nicht leisten, nach über 15 Jahren wieder von vorne anzufangen.“ Das wäre aber der Fall, wenn Bundesregierung und Bundestag die Mantelverordnung nicht annehmen würden. Im Grunde wäre es doch naiv zu glauben, dass bei einer Neuauflage des Verfahrens in der Mantelverordnung plötzlich alles wirtschaftsfreundlicher werde. Von den Grenzwerten her sollten Recycling und Verfüllung klappen, dies zeigten zumindest die umfassenden Statistiken, aber es gelte, bürokratischen Hürden gemeinsam mit der öffentlichen Hand zu überwinden. Die öffentliche Hand müsse Ihre Vorbildfunktion konsequent übernehmen, insbesondere produktneutral ausschreiben und gemeinsam mit der Wirtschaft eine massive Akzeptanzsteigerung für die nach EBV klar geregelten Einbauweisen, nicht nur für die besten Materialqualitäten, sondern auch für den umweltgerechten Einsatz der höheren Materialklassen herbeiführen. Weiteres Schwerpunktthema des Recyclingtages waren das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz sowie die geplante Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg. Harald Notter, Referatsleiter Kreislaufwirtschaft im Stuttgarter Umweltministerium, informierte über die einzelnen Aspekte und Intentionen des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Er hob insbesondere die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Bauprojekten hervor und die Bedeutung des sogenannten „Erdmassenausgleichs“, bei dem Bodenaushub auf den jeweiligen Baustellen wiederverwendet und eingebaut werden soll. Diese und weitere Regelungen brächten sowohl den Bauherren als auch den Bauunternehmen etwas, so Notter.
Rainer Mang, Syndikusanwalt der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, trat engagiert für größeres Engagement des Landes beim Einsatz von Recyclingbaustoffen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand ein: „Wir brauchen wirklich flächendeckend produktneutrale Ausschreibungen. Es kann nicht mehr bei Sonntagsreden und Absichtserklärungen bleiben. Auch vor Ort in den Kommunen und Landkreisen müssen die Ausschreibungen produktneutral erfolgen“, mahnte er. Bei Planern und in Verwaltungen sehe man noch erheblichen Informationsbedarf, sowohl in Bezug auf die politischen Einschätzungen von Recyclingbaustoffen als auch auf deren Qualitätssicherung, beispielsweise durch das QRB. Mang: „Es darf nicht sein, dass Ansagen und Beschlüsse der Politik zugunsten des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Verwaltungen unterlaufen werden.“ Es werde außerdem befürchtet, dass durch eine neue Deponieverordnung Landkreise ihrer Entsorgungsverantwortung nicht mehr nachkommen und auf andere Landkreise verweisen könnten. „Da darf sich niemand aus der Verantwortung stehlen!“, so Mang.
In einer Online-Umfrage erklärten die Teilnehmer des 23. Recyclingtages mehrheitlich, dass bei einer künftigen Mantelverordnung ihnen der Mehraufwand für die Güteüberwachung, Anzeige- und Dokumentationspflichten sowie die Feststellung der neuen Einbaubedingungen für den umweltgerechten Einsatz von RC-Baustoffen die meisten Sorgen bereiteten. Weniger Sorgen bereiteten Ihnen die neuen Untersuchungsmethoden und Grenzwerte.
In Baden-Württemberg gibt es rund 500 Unternehmen, die mineralische Rohstoffe gewinnen, weiterverarbeiten oder gebrauchte mineralische Rohstoffe recyceln. Insgesamt geschieht dies in rund 800 Werken mit 15.000 Beschäftigten. Diese Branche erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr im Land.
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