Darüber hinaus wird es eine erweiterte Pfandpflicht geben, die bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Dann werden auch Getränke ohne Kohlensäure, wie etwa Säfte, pfandpflichtig. Zudem gilt ab 2025 eine Mindestrecyclingquote für einige Verpackungen. Danach müssen Getränkeflaschen aus Kunststoff zu mindestens 25 Prozent aus Altplastik hergestellt sein.
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