Anfangs Januar 2013 hatte Alpiq ihre Anteile am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Alpiq hatte darüber hinaus im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der ElCom bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihrer Anteile am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.
Die am 9.2.2021 erlassenen Verfügungen der ElCom legen nunmehr die Deckungsdifferenzen der Jahre 2011 und 2012 sowie die regulatorischen Werte der Anlagen per Ende 2012 fest. Sowohl Alpiq als auch Swissgrid können innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Verfügungen einlegen. In der Jahresrechnung 2020 erfasst Alpiq einen zusätzlichen Verkaufserlös von insgesamt rund 40 Mio. CHF zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 10 Mio. CHF.
Definitiver Bewertungsbetrag 2021 erwartet
Sobald die Verfügungen rechtskräftig sind, wird Swissgrid die Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 an Alpiq überweisen, und ein unabhängiges Unternehmen wird die definitive Höhe der Entschädigung inklusive Zinsen berechnen. Alpiq erwartet das Resultat der Berechnungen im zweiten Halbjahr 2021. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren positiven Effekt für Alpiq führen.
Alpiq begrüsst, dass mit diesem Entscheid ein mehrjährig andauerndes Verfahren zur Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes abgeschlossen wird.
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