Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen stellen sich seit Beginn der Corona-Pandemie der Herausforderung, die Ausbildung in hoher Qualität abzusichern. Auszubildende mussten und müssen sich neuen Unterrichtsformen stellen. Nicht jedem fällt das leicht und die Angst, die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen zu können, ist da.
Genau hier setzt die ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) der Bundesagentur für Arbeit an, um Auszubildende, die besonderer Hilfen bedürfen, beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu unterstützen. Diese Leistung beinhaltet die Förderung von Stützunterricht zum Erlernen von Fachtheorie, Fachpraxis und zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie sozialpädagogische Begleitung. Der Stütz- und Förderunterricht dauert drei bis acht Stunden pro Woche und findet außerhalb der Arbeits- oder Schulzeit statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich und kostet dem Betrieb und dem Auszubildenden keinen Cent.
Der Weg dahin ist einfach: Der Auszubildende muss den Antrag bei der Berufsberatung der örtlichen Jugendberufsagentur der Agentur für Arbeit stellen. Dort wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Eltern, Lehrer oder Ausbilder sollten im Falle von Ausbildungsproblemen den Impuls geben, sich beim Berufsberater bzw. der Berufsberaterin zu melden. In einem persönlichen Gespräch zwischen dem Auszubildenden und dem Berufsberater bzw. der Berufsberaterin wird geklärt, welche Hilfen notwendig sind und durch welchen Bildungsträger der Stützunterricht durchgeführt wird. Der beauftragte Bildungsträger arbeitet dabei eng mit den Ausbildern, Berufsschullehrern und dem Elternhaus zusammen.
Die örtliche Jugendberufsagentur der Agentur für Arbeit erreichen Sie Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr über 0800 4 5555 00 oder zeitunabhängig über das Kontaktformular unter https://www.arbeitsagentur.de/bildung „Kontaktiere uns direkt“.
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