Sind Krankentransporte von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?
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Mittwoch, Feb. 12, 2025
Kraftfahrzeugsteuer: Welche Fahrzeuge befreit sind
Grundsätzlich müssen Fahrzeughalter für ihre Fahrzeuge eine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Bestimmte Kraftfahrzeuge sind jedoch davon ausgenommen. Dazu zählen Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Fahrzeuge zur Krankenbeförderung. Der Bundesfinanzhof hat nun in zwei Urteilen klargestellt, unter welchen Umständen und Voraussetzungen eine Krankenbeförderung steuerfrei ist.
Wann sind Krankenbeförderungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?
Damit für den Krankentransport keine Kraftfahrzeugsteuer anfällt, müssen die zu befördernde Person, das Fahrzeug und der Zweck der Beförderung bestimmte Kriterien erfüllen (i.S.d. § 3 Nr. 5 KraftStG).
Was Halter von Krankentransporten wissen müssen
Der Bundesfinanzhof hat nun endgültig geklärt, welche Voraussetzungen Fahrzeughalter für die Steuerfreiheit erfüllen müssen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Daniela Sterzing in Ilmenau, „achten Sie darauf, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.“
Kommt die Steuerbefreiung für Ihr Unternehmen in Frage? Dann können Sie direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs oder später beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag stellen. Der bisherige Steuerbescheid wird dann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung angepasst. Ihr zuständiges Hauptzollamt finden Sie hier.
Daniela Sterzing, Steuerberaterin bei Ecovis in Ilmenau
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
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