Nachhaltigkeitsbericht als Pflicht für 50.000 Unternehmen in der EU

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Montag, März 31, 2025
Der Vorschlag steht bis zum 28. Juni 2021 zur Konsultation und wird anschließend im Rat der EU sowie im EU-Parlament verhandelt. Bis Juni 2022 sollen die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen abgeschlossen sein und bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Greifen sollen sie erstmalig für das Geschäftsjahr 2023.
Aktuelle Lage in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Durch das aktuell geltende Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz, 2016) sind bisher ausschließlich große an der Börse gelistete Aktiengesellschaften und Unternehmen großen öffentlichen Interesses (Banken, Versicherungen) mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 500 zur Umsetzung verpflichtet.
Im Gesetz werden derzeit neben der Beschreibung des Geschäftsmodells, den verfolgten Konzepten und Risiken fünf Fokusthemen benannt: Umwelt, Mitarbeiter, Soziales, Korruption/Bestechung, Menschenrechte, jedoch ohne dazugehörige Kennzahlen. Eine Anforderung an den Berichtsstandard besteht nicht. Zwei in Deutschland gängige Berichtsstandards – GRI SRS und der DNK – sind von der EU als geeignete Berichtsformate anerkannt. Beachtung finden in diesem Zusammenhang auch die ISO 26000 und der UN Global Compact. Das Anwenden der in der Gesetzesbegründung empfohlenen Leitlinien ist nicht verpflichtend – insofern herrscht hier große Flexibilität bei der Umsetzung.
Nicht-finanzielle Erklärungen können als Teil des Lageberichts oder als separater Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Eine grundsätzliche Prüfpflicht besteht dabei nicht. Die Verantwortung für die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Berichte tragen die Aufsichtsräte.
(Einen Überblick über CSR_RUG finden Sie u.a. in der Deloitte CSR-Broschüre)
Ziele der aktuellen Revision:
Wesentliche Punkte der aktuellen Revision
Der Anwendungsbereich wird auf alle Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften erweitert, die im bilanzrechtlichen Sinne groß oder kapitalmarktorientiert sind (Ausnahme: Kleinstunternehmen): Die bisherige Grenze von mindestens 500 Beschäftigten entfällt.
Was ist nun zu tun?
Auch wenn die Regelungen noch nicht vollumfänglich verabschiedet wurden, basieren sie laut aktuellem Entwurf auf Anforderungen und Kennzahlen aus den aktuell geltenden Berichtsstandards wie der Global Reporting Initiative (GRI SRS), dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB), dem International Integrated Reporting Council (IIRC), dem Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und dem CDP (früher The Carbon Disclosure Project).
Es geht nach wie vor zum einen um eine transparente Darstellung von allgemeinen Angaben zum Geschäftsmodell und zu den Strukturen, Werten und zur Strategie und Corporate Governance; zum anderen um die Berichterstattung über die Leistung im eigenen Unternehmen UND in der Wertschöpfungskette. Wesentlich dabei ist der Bezug zur Ressourcenschonung, zum Kampf gegen den Klimawandel, zum Einhalten von Menschenrechten und der Verbesserung von sozialen Belangen.
Es bedeutet, dass Unternehmen, die von den neuen Regelungen nun auch betroffen sind und noch keine Erfahrung mit der nicht-finanziellen Leistung haben, sich nun intensiv mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Unternehmen, die sich schon auf den Weg der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht haben, sind klar im Vorteil: Die Überbrückungszeit kann genutzt werden, damit das Unternehmen gewappnet ist.
Aus der Erfahrung der GUTcert geht es wesentlich um folgende Gesichtspunkte:
GUTcert Unterstützung
Seit vielen Jahren unterstützt die GUTcert ihre Kunden beim Verfassen von Nachhaltigkeitsberichten: Sie prüft diese und führt Workshops durch, um das Festlegen der wesentlichen Themen der Nachhaltigen Entwicklung transparent zu machen.
Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.
Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.
Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.
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