Heiko Strüven, Milchviehhalter und Mitglied im BDM-Landesteam Schleswig-Holstein, sagt:
„Grünlandbetriebe, aber insbesondere Milchviehhalter mit Weidehaltung sind nach jetzigem Stand die Verlierer der kommenden Agrarreform. Wenn die Politik es mit Klimaschutz, Artenvielfalt und Tierwohl ernst meint, muss nachgebessert werden. Wenn die Agrarminister und Agrarministerinnen keine zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung und Grünland in die Gesetze hineinverhandeln, treibt dies unsere Kühe entgegen dem, was die Gesellschaft wünscht von der Weide in den Stall.“
Jann Harro Petersen, LsV Schleswig-Holstein und Milchviehalter, führt weiter aus:
„Die ökologischen Vorteile der Grünlandwirtschaft und Weidehaltung sind enorm. Es werden Lebensmittel erzeugt und gleichzeitig die Artenvielfalt gestärkt. Auf einem Kuhfladen entwickeln sich im Durchschnitt 200 bis 300 Gramm Insektenmasse. Insbesondere Dauergrünland ist ein bedeutsamer Kohlenstoffspeicher und damit direkter Klimaschützer. Die Weide beeinflusst nachweislich positiv das Tierwohl und die getrennte Ausscheidung von Kot und Harn auf der Weide bietet außerdem Potenzial zur Reduktion von Ammoniakemissionen.“
Ottmar Ilchmann, Milchviehalter und Vorsitzender der AbL Niedersachsen, ergänzt:
„Die Parteien überbieten sich vor der Bundestagswahl mit Zugeständnissen zu Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit. Konkret können sie bei der GAP beweisen, dass sie es auch ernst meinen. Mit der Aufnahme einer Weideprämie und zusätzlichen Angeboten für Grünlandbetriebe in die erste Säule der GAP könnten Bäuerinnen und Bauern mit ihren gesellschaftlichen wertvollen Leistungen Geld verdienen. Das wäre eine wichtige Möglichkeit, um das ungebremste Höfesterben einzudämmen“.
Bezüglich der Ausgestaltung schlagen die Verbände vor, sich an den Kriterien des Labels Pro Weideland zu orientieren. Diese sehen Weidegang an mindestens 120 Tagen für mindestens 6 Stunden vor. Pro Milchkuh müssen mindestens 1000 m² Weidefläche und 2000 m² Grünland vorgehalten werden. Für Jungrinder schlagen die Verbände eine verpflichtende Beweidung an mindestens 120 Tagen vor. Auch Natur-, und Tierschutzverbände unterstützen die Forderung nach einer zusätzlichen Öko-Regelung für Weidehaltung von Milchkühen.
Link zu den gemeinsamen Vorschlägen:
https://www.abl-ev.de/uploads/media/2021-09-21_Vorschl%C3%A4ge_von_AbL__BDM_und_LsV_f%C3%BCr_zus%C3%A4tzliche_%C3%96ko-Regelung_f%C3%BCr_Gr%C3%BCnland_und_Weidehaltung_von_Milchk%C3%BChen.pdf
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