Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwält:innen orientieren. „Das heute in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen – Inkasso-Unternehmen also weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher:innen zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung der Inkasso-Unternehmen hin vornehmen.
Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher:innen, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Verbraucher:innen Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.
Doch aufgepasst: „Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“ sagt Kahnert. „Um Verbraucher:innen hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool, den Inkasso-Check, entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“
Im Alltag wird es für Verbraucher:innen, die ein Inkassoschreiben erhalten, weiterhin sehr schwierig sein, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten.
Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher:innen eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer:innen werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.
Verbraucher:innen, die Hilfe mit einer Inkasso-Rechnung benötigen, können sich außerdem persönlich beraten lassen:
- Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Der Inkasso-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erstellt.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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