3G am Arbeitsplatz, aber datenschutzkonform

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Donnerstag, März 6, 2025
Bundeseinheitlich wird die sog. 3G Regelung am Arbeitsplatz eingeführt. Hiernach dürfen Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen sie auf andere Personen treffen können, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Testnachweise sind in der Regel nur 24 Stunden, bei PCR-Tests 48 Stunden gültig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Regelung durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Im Gegenzug ist jeder Beschäftigte verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich somit folgende Vorgehensmöglichkeiten:
Analoges gilt auch in Österreich.
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