CGB begrüsst Entscheidung des Verfassungsgerichts und fordert die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

Der CGB begrüßt die Ablehnung der Eilanträge auf vorläufige Aussetzung der beschlossenen Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen durch das Bundesverfassungsgericht. Er erwartet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nunmehr wie vorgesehen ab 15.März von allen Bundesländern konsequent und zügig umgesetzt wird.

Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen, die nicht bereit sind nachzuweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind, stellen ihr persönliches Interesse über das Gemeinwohl und dürfen deshalb auch nicht auf gewerkschaftliche Solidarität hoffen, wenn sie durch ihre Verweigerungshaltung den Verlust ihres Arbeitsplatzes riskieren.

Dem CGB ist bewusst, dass die konsequente Umsetzung der Impfpflicht in einzelnen Einrichtungen zu personellen Problemen führen kann. Er verweist jedoch darauf, dass die große Mehrzahl der Beschäftigten der Kliniken, Pflegeheime und Praxen bereits geimpft sind und die Impfquote hier vielfach über 90 Prozent liegt. Der Staat darf sich daher nicht von einer kleinen, lautstarken Minderheit von Impfverweigerern erpressen lassen. Der CGB hat deshalb auch kein Verständnis, wenn ein Politiker wie der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder aus wahltaktischen Gründen unter Verweis auf im Gesetz nicht abschließend geklärte Fragen ankündigt, dass Gesetz in Bayern vorläufig nicht umsetzen zu wollen und hierfür auch noch Rückendeckung vom neuen CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz erhält.

Wenn Söder seine Ankündigung wahrmacht, wäre dies nicht nur ein eklatanter Rechtsbruch, sondern auch Wasser auf die Mühlen der AfD und der von ihr hofierten Impfgegner und Querdenker. Patienten und Heimbewohner gehören zu den vulnerablen Personengruppen mit erhöhtem Risiko für Corona-Infektionen und schwere Krankheitsverläufe und bedürfen unseres besonderen Schutzes.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von CDU und CSU im Bundestag mitbeschlossen worden. Sie sollte der Einstieg in eine generelle Corona-Impfpflicht sein. Tatsächlich wird nicht nur die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Frage gestellt, sondern auch die generelle Impfpflicht. Nach dem die neue Bundesregierung sich bis heute weigert, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in den Deutschen Bundestag einzubringen, zeichnet sich bislang auch aus dem Kreis der Abgeordneten noch keine Initiative für einen entsprechenden Gruppenantrag ab. Der CGB bedauert dies sehr. Er erwartet, dass Bundesregierung und Abgeordnete endlich ihrer politischen Verantwortung gerecht werden und sich nicht dem Druck der Straße beugen und dabei in Kauf nehmen, dass uns im Herbst die nächste Corona-Welle ereilt und erneut tausende von Menschen Opfer der Pandemie werden.

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