Die Wildbestände steigen laut Statistik seit Kriegsende kontinuierlich an, insbesondere als nach der Wende das Bundes- und Landesjagdgesetz in Kraft traten. Demnach haben nur diejenigen Waldeigentümer das Recht zu jagen, die mindestens 75 zusammenhängende Hektar besitzen. Bei 99 Prozent der Brandenburgischen Waldbesitzer ist das allerdings nicht der Fall und sie müssen daher ihr Jagdrecht an Jäger verpachten. Per Gesetz sind die Pachtzeiten auf 9 bis 12 Jahre vorgeschrieben.
„Damit“, so Karl-Heinz Marschka, Mitglied im Landesvorstand des NABU Brandenburg und selbst Jäger „steht ganz klar das Interesse des Jägers im Mittelpunkt und nicht die Verjüngung des Waldes und die sehr aufwändige Vermeidung von Wildschäden.“
Der NABU Brandenburg spricht sich dafür aus, dass jeder Grundeigentümer ab 1 Hektar, der über einen Jagdschein verfügt, auf seinen für die Jagd geeigneten Flächen jagen darf. „Wir erhoffen uns dadurch eine stärkere Regionalität und eine besser auf den Waldumbau vor Ort angepasste Bejagung von Schalenwild, welches maßgeblich für das „Waldsterben von unten“ verantwortlich ist“, so Marschka.
Der NABU will, dass das Landesjagdgesetz eindeutig darauf ausgerichtet ist, dass sowohl Eigentümerziele in der Land- und Forstwirtschaft, als auch die gesellschaftlichen Interessen, wie z.B. artenreiche und klimastabile Mischwälder, berücksichtigt werden. Dazu müssen z.B. die langen Mindestpachtzeiten für die Jagd abgeschafft werden. Das Füttern von Wild, insbesondere die so genannte Kirrung muss untersagt werden. Auch die gesetzliche Verankerung von Hegegemeinschaften und die Praxis der Abschußspläne sollte nach Ansicht des Naturschutzbundes grundsätzlich überdacht werden.
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