– unter Hinweis auf die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, den Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Krieges vom 27. August 1928, die Charta der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1945, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 4. November 1950, die KSZE-Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975, die OSZE-Charta von Paris vom 21. November 1990, das Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 1. Juli 2002;
– gestützt auf die Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft vom 4. März 2021 und die SL-Grundsatzerklärung vom 28. Februar 2015;
1. verurteilt schärfstens den Angriffskrieg gegen die Ukraine, den der russische Diktator Wladimir Putin und sein Regime unter Bruch des Völkerrechts entfesselt haben und fordert die Verantwortlichen gemäß dem internationalen Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen;
2. fordert die Russische Föderation auf, Zerstörung und Blutvergießen in der Ukraine sofort zu beenden und ihre Truppen aus dem Nachbarland vollständig zurückzuziehen;
3. nimmt mit Bestürzung zur Kenntnis, dass Millionen unschuldiger Menschen in der Ukraine zu Opfern von Flucht und Vertreibung geworden sind und weiterhin werden, was die Sudetendeutschen an ihr eigenes Schicksal erinnert;
4. zeigt sich besorgt über die Lage der ebenfalls vom russischen Angriffskrieg hart getroffenen deutschen Volksgruppe in der Ukraine und unterstützt die Bemühungen des Bundes der Vertriebenen, dieser in der Öffentlichkeit oft übersehenen Minderheit Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen;
5. erinnert an ihre kulturelle und historische Verbundenheit mit dem ukrainischen Volk, dessen in Galizien und der Bukowina lebender Teil mit den Sudetendeutschen lange Zeit im Kleineuropa der Habsburgermonarchie vereint war;
6. setzt sich für die Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine in allen Ländern der Europäischen Union ein, hat dies bereits in Sudetendeutschen Einrichtungen wie dem Heiligenhof in Bad Kissingen begonnen und erklärt sich solidarisch mit deren Leid;
7. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine auf ihrem europäischen Weg und beim Wiederaufbau zu unterstützen;
8. setzt sich für die Weiterentwicklung der EU zu einer außen- und verteidigungspolitisch handlungsfähigen Sicherheitsunion als stabilisierenden Faktor des Friedens in der Welt ein;
9. fordert ein Europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht sowie ein international kodifiziertes Vertreibungsverbot ein.
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