Schwäbische WaldFee im Schluss-Sprint

Wer die Chance nutzen und bei der Wahl zur achten Schwäbischen WaldFee dabei sein möchte, kann sich noch bis zum 11. April bewerben. Die Bewerbungsfrist ist um zwei Wochen verlängert worden. Ein spannendes und ereignisreiches Jahr steht der Gewinnerin bevor, die am 22. April von den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern des Schwäbischen Waldes, dem Rems-Murr-Landrat Dr. Richard Sigel und den ehemaligen Schwäbischen WaldFeen gewählt wird. Vorbehaltlich der tagesaktuellen Corona-Situation soll die Inthronisierung der neuen Schwäbischen WaldFee am 1. Mai 2022 beim Kinder-Natur-Erlebnisfest in Auenwald erfolgen.

Als VIP ist die Schwäbische WaldFee in Presse, Funk und Fernsehen ebenso präsent wie auf vielen spannenden Events. Für ihr Ehrenamt erhält sie für jeden Auftritt eine Kostenaufwandspauschale. Viele zauberhafte Extras warten außerdem auf die Schwäbische WaldFee, etwa ein Mini Cabrio als „Feen-Dienstwagen“, gesponsert vom Autohaus Mulfinger und der Kreissparkasse Waiblingen und ein exklusives Feenkleid des Schorndorfer Modelabels RIANI. Außerdem erhält sie ein Fotoshooting für Autogrammkarten, bezahlte Friseurbesuche.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist der Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in den beteiligten Kommunen des Schwäbischen Waldes, Volljährigkeit und Liebe zur Landschaft des Schwäbischen Waldes. Bewerbungsbogen im Internet unter www.schwaebischerwald.com herunterladen, ausfüllen und ab ans Rathaus der Heimatkommune – per Mail, per Post oder persönlich. Wer sie nicht herunterladen kann, für den liegen die Bewerbungsunterlagen auch in den jeweiligen Rathäusern aus.

Die Schwäbische WaldFee-Kommunen freuen sich auf die Bewerbungen, die direkt an die jeweilige Heimatkommune zu richten sind: Alfdorf, Althütte, Aspach, Auenwald, Berglen, Gaildorf, Großerlach, Gschwend, Kaisersbach, Mainhardt, Murrhardt, Oberrot, Oppenweiler, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal, Welzheim und Wüstenrot.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es bei der jeweiligen Schwäbischer Wald Kommune im Rathaus oder unter www.schwaebischerwald.com.

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