Höchst bedenklich finden Rukwied und Empl, dass der Staat mit einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. „Mittlerweile liegen bereits zwei Gutachten namhafter Rechtswissenschaftler vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen“, erklärt Empl. „Wir können nur an die Abgeordneten des deutschen Bundestags appellieren, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und zur Wahrung unserer grundgesetzlichen Ordnung der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen.
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