Kennzeichnungspflicht über Herkunft und Haltungsform
Die gute Nachricht vorweg: Die Kennzeichnung der Herkunft und der Haltungsform sind bei rohen Eiern Pflicht. Deshalb sind die Voraussetzungen für eine bewusste Kaufentscheidung, welche Eier in den Einkaufswagen kommen sollen, sehr gut. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Code auf dem Karton lediglich darüber Auskunft gibt, wo die Eier verpackt wurden. „Wer wissen möchte, woher das Ei kommt, muss auf den Stempelcode auf dem Ei schauen“, so Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Der Stempelcode verrät nicht nur die Herkunft der Eier, sondern auch in welcher Haltungsform die Legehennen leben. Hierbei kommt es allein auf die erste Zahl an: 0 steht für Bio-Haltung, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Rohe Eier aus der Haltungsform 3 sind in der Regel nicht mehr im Supermarkt zu finden. Allerdings stecken sie noch in zahlreichen verarbeiteten Produkten, wie etwa Mayonnaisen, Keksen oder Kuchen. Für solche Produkte gilt die Kennzeichnungspflicht über die Herkunft der Eier und Haltungsform der Legehennen nicht. Um Verbrauchern auch bei solchen Produkten eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, fordern die Verbraucherzentralen daher schon seit Jahren, die strenge Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Produkte auszuweiten.
Fehlende Transparenz bei gefärbten Eiern
„Auch bei bunten Eiern endet die Transparenz. Wer gefärbte Eier kauft, erfährt oft nicht, unter welchen Bedingungen die Legehennen leben und woher die Eier kommen“, so Schulz. „Möglicherweise kommen die schönen Eier sogar aus Ländern, in denen die Käfighaltung noch erlaubt ist.“ Verbraucher, die auf Tierwohl Wert legen, können beim Kauf von bunten Eiern auf das Bio-Siegel achten. Somit ist sichergestellt, dass die Legehennen mehr Platz im Stall haben und auch an der frischen Luft sein können. Natürlich kann man die Eier für das Osternest auch aus tierfreundlicheren Haltungsformen zu Hause selbst färben. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Informationen zum Nachhören
Um das Thema Eierkennzeichnung geht es auch in der 4. Folge der aktuellen Staffel „Nachgehakt“, dem Podcast der Verbraucherzentrale Berlin. Wer sich jetzt fragt, was das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Eierkarton eigentlich genau bedeutet, kann sich diese und viele weitere spannende Fragen von Verbrauchern aus dem Bereich Lebensmittel und Ernährung in der neuen Podcast-Staffel „kurz und knackig“ anhören.
Weitere Informationen
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/nachgehakt
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/eier-kennzeichnung-herkunft-faerbung-10592
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