„Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz durfte der Gesetzgeber hart durchgreifen, um die Missstände in der Branche zu beseitigen. Das Verbot, in der Fleischindustrie Werkvertragsbeschäftigte einzusetzen oder Leiharbeit zu nutzen, war ein Meilenstein, um der Ausbeutung in der Branche einen Riegel vorzuschieben, und ist nun entsprechend bestätigt. Das heutige Urteil ist ein sehr gutes Urteil. Tausende vor allem ehemals Werkvertragsbeschäftigte sind nun fest in den Unternehmen angestellt“, so der NGG-Vize.
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