Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die für 2023 erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von geschätzt 17 Mrd. € geschlossen werden. Die Hauptlast bei der Finanzierung soll dabei erneut den Beitragszahlenden aufgebürdet werden – über einen neuerlichen Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen und die Anhebung der Beitragssätze. Dies stellt eine weitere und schwerwiegende Einschränkung der Finanzhoheit der Selbstverwaltungsorgane dar.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt diese vorgesehenen Maßnahmen ab und erwartet deutliche Nachbesserungen an dem Gesetz. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert die Regierungskoalition dazu auf, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Darüber hinaus kann durch die Senkung der Mehrwertsteuer für Arznei- und Hilfsmittel von 19 Prozent auf sieben Prozent eine weitere substanzielle und dauerhafte Entlastung der GKV-Finanzen erreicht werden. Damit die gesetzliche Krankenversicherung auch zukünftig finanzierbar bleibt, sind nachhaltige Strukturreformen zudem unumgänglich.
Gerade vor dem Hintergrund der massiven Kostensteigerungen durch die drastisch gestiegenen Energiepreise muss jetzt alles getan werden, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht unnötig durch höhere Beiträge zusätzlich belastet werden. Dies gilt ganz besonders, da viele der vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastungsmaßnahmen, wie die Energiepreispauschale, der Kinderbonus oder der Tankrabatt, im kommenden Jahr nicht mehr gelten werden. Dringend zu vermeiden ist, dass die Wirksamkeit des Weiteren, von der Bundesregierung angekündigten Energieentlastungspakets durch eine Anhebung der Zusatzbeitragssätze konterkariert wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann kurzfristig finanziell stabilisiert werden, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten und ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen. Der Staat – also Bund, Länder und Kommunen – muss endlich seinen Verpflichtungen nachkommen und die Ausgaben, die den Krankenkassen dadurch entstehen, dass sie originäre staatliche Aufgaben übernehmen, ordnungspolitisch korrekt und vor allem vollständig aus Steuermitteln übernehmen. Alleine für die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Beziehenden erhalten die Krankenkassen vom Staat pro Jahr rund zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen. Auch einer schleichenden Entwertung eines gleichbleibenden Bundeszuschusses durch Ausgabensteigerungen muss mit einer Dynamisierung des Bundeszuschusses entgegengewirkt werden. Darüber hinaus ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel von 19 Prozent auf sieben Prozent notwendig, sachlich begründet europarechtlich explizit möglich. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum (lebens-)notwendige Humanarzneimittel höher besteuert werden als z. B. Süßigkeiten, Katzenfutter oder Tierarzneimittel. Durch diese Maßnahme würde die gesetzliche Krankenversicherung voraussichtlich um über 5 Mrd. € entlastet.
Der vorgesehene massive Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung ist verfehlt. Zusammen mit der Absenkung der Mindestrücklage drohen finanzielle Risiken für die Krankenkassen und mittelbar Haftungsrisiken für die GKV-Gemeinschaft und damit mögliche Auswirkungen auch auf Leistungserbringende. Ziel muss es sein, auch weiterhin eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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