Verbände fordern wirksames Energieeffizienzgesetz – verbindliche Ziele längst überfällig

Morgen tritt die erste der beiden Energiesparverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland in Kraft. Während diese für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten bzw. zwei Jahren ausgelegt sind, sprechen sich Verbraucher-, Wirtschafts- und Umweltverbände für mehr Langfristigkeit in der Energieeffizienzpolitik aus. In einem an Bundeskanzler Olaf Scholz und Klimaschutzminister Robert Habeck gerichteten Appell fordern sie einen dauerhaften, verbindlichen Rechtsrahmen sowie breitere, langfristige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies sei nur mit einem Energieeffizienzgesetz und festen Sektor-Zwischenzielen für Energieeinsparungen zu erreichen.
 
Deutschland verfehlt seine nationalen Energieeinsparziele um Längen. Die mit dem Energiekonzept von 2010 festgelegten Energieeffizienzziele sind bislang – anders als die Klima- und Erneuerbarenziele und entgegen den Empfehlungen vieler Verbände, Wissenschaftler*innen unverbindlich. Die neuen Verordnungen, welche unter anderem Höchsttemperaturen für öffentliche Gebäude festschreiben, sind nur für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten bzw. zwei Jahren ausgelegt und laufen ohne Verlängerung aus. Eine dauerhafte Lösung ist laut Verbraucher-, Wirtschafts- und Umweltverbänden nötig, um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu verstetigen und langfristig den Energieverbrauch zu senken.
 
Die Organisationen fordern ein Energieeffizienzgesetz, das sowohl verbindliche und ambitionierte Ziele festlegt als auch die dafür nötigen Maßnahmen enthält. Dieses Gesetz wurde in der Eröffnungsbilanz von Bundesminister Robert Habeck im Februar 2022 und im Sofortprogramm von BMWK und BMWSB zwar angekündigt, blieb jedoch bislang ohne weitere Schritte. “Nur ein verlässlicher Rechtsrahmen schafft die erforderliche Investitionssicherheit, auch in Bezug auf Fördermechanismen, sowie die Bereitschaft in Bevölkerung, Industrie und Wirtschaft, die Energiewende aktiv mitzugestalten“, heißt es in dem gemeinsamen Appell.
 
Und weiter: “Ein solcher Rechtsrahmen umfasst verbindliche Energiesparziele für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040 und 2045, die sowohl Primär- und Endenergieverbrauch adressieren als auch klare Verantwortlichkeiten und fest definierte Maßnahmen benennen, die greifen, wenn die Ziele weiterhin verfehlt werden. Deutschland sollte hier nicht länger auf Vorgaben seitens der EU warten. Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu Energieeffizienzzielen wird die dringend benötigte Planungssicherheit stärken.”
 
Begleitende Maßnahmen des Gesetzes sind beispielsweise Energiesparziele für die öffentliche Hand, Informations- und Energiesparverpflichtungen für Energieunternehmen sowie Umsetzungspflichten für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen in Unternehmen. Nach Ansicht der Verbände können und müssen diese sofort umgesetzt werden, damit der Energieverbrauch “langfristig und nachhaltig gesenkt werden kann”.
 
Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), der Deutsche Naturschutzbund (DNR), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der deutsche Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen (eaD), die Klima—Allianz Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), WWF Deutschland sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Jelena Admoni
Pressestelle WWF
Telefon: +49 (30) 311777-423
E-Mail: jelena.admoni@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel