Das dachte sich auch der Busfahrer, der während der Busfahrt sein Barthaar gekämmt hatte. Zumindest behauptete er das vor Gericht. Die Richter waren allerdings anderer Ansicht, als sie die Polizeifotos sahen. Polizeibeamte hatten den Busfahrer während einer Kontrolle zur Feststellung von Handyverstößen abgelichtet. Darauf war recht eindeutig zu erkennen, dass die Form der Haarbürste eher einem Handy glich. Zudem fehlte auf den Fotosequenzen die typische Kämmbewegung von oben nach unten. Als der Busfahrer dann noch behauptete, das Fahrzeug habe gestanden, weil ja keine Hand am Lenkrad zu sehen war, waren die Richter davon überzeugt, einen vollkommen fahruntauglichen Busfahrer vor sich zu haben. Weil er im Fahreignungsregister schon einige Eintragungen hatte, musste der Mann nach Auskunft der ARAG Experten eine Geldbuße von 180 Euro zahlen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 971 Owi 363 Js 72112/19).
Streit um eine dicke Katze
Regelmäßig besuchten die beiden Hauskatzen ihren Nachbarn, weil dieser die Tiere gerne und reichlich fütterte. Die benachbarten Katzenhalter waren wenig angetan, denn ihre Samtpfoten wurden zunehmend runder und nach Aussage des Tierarztes sogar übergewichtig. Ihrer Aufforderung, das Füttern ihrer Katzen zu unterlassen, kam der Nachbar jedoch nicht nach. Er lockte die Vierbeiner vielmehr weiterhin mit Futter an und sperrte sie dazu sogar in seinem Haus ein. Auch die Androhung eines Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder von Ordnungshaft durch das zuständige Amtsgericht Landshut zeigten keine Wirkung. Daraufhin fotografierte die erboste Katzenhalterin ihren Nachbarn, wie er die Tiere in sein Haus lockte und hängte die Beweisfotos in der gesamten Nachbarschaft auf. Es folgte eine Anzeige wegen Verleumdung. Der vertrackte Fall landete in nächster Instanz vor dem Landgericht Landshut. Immerhin: Statt der erwarteten Eskalation einigten sich die Parteien dort auf einen Vergleich: Der Nachbar sollte die Stubentiger künftig ungefüttert aus dem Haus werfen und die Katzenhalterin willigte ein, sämtliches Foto- und Filmmaterial zu löschen und künftig kein neues mehr anzufertigen.
Vom wilden Affen gebissen
Es war ein Affentheater mit Bananen als Requisiten, zwei Kenia-Urlaubern als Darstellern und einer Story ohne Happy End. Die beiden Protagonisten wollten echte Affen sehen. Schlugen aber alle Hinweise und Warnungen des örtlichen Reiseveranstalters in den Wind. Dieser wies in Informationsveranstaltungen und auf Schildern darauf hin, dass es gefährlich sein könne, sich den Tieren mit Nahrung zu nähern. Diese Ignoranz hatte zur Folge, dass die beiden Urlauber mit Bananen auf Affenbesuch gingen. Die gelbe Frucht war jedoch nicht für die Tiere, sondern als Snack für die Urlauber gedacht. Das sahen die Affen jedoch anders und gingen auf Nahrungsjagd.
Die beiden Feriengäste hatten das Nachsehen. Einer der beiden wurde bei dem tierischen Überfall sogar gebissen. Erbost zog er gegen seinen Reiseveranstalter vor Gericht. Er wollte den Reisepreis mindern und einen Teil seines Geldes zurück. Wir weisen jedoch darauf hin, dass kein Reisemangel vorliegt, wenn Affen das tun, was ihrer Natur entspricht, nämlich auf Nahrungssuche gehen. Dies muss selbst einem Mitteleuropäer bekannt sein, zumal dieser ausreichend über die von den Affen ausgehenden Gefahren informiert wurde (AG Köln, Az.: 138 C 379/10).
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