Display bei Tesla-Modellen S, X, Y und 3 könnten ausfallen
Und wieder ein Rückruf bei Tesla. Probleme bei der Kühlung können negative Auswirkungen auf andere Systeme der Tesla-Modelle S, X, Y und 3 haben. Alle mangelhaften Fahrzeuge sind noch nicht lange vom Band gelaufen. Vom weltweiten Rückruf sind die Baujahre 2021 und 2022 betroffen. Tesla führt den Rückruf unter der Nummer SB-22-00-009. In Deutschland müssen 14.807 Teslas in die Werkstätten, weltweit sogar 209.211. Über die Hälfte der betroffenen Fahrzeuge ist in den USA unterwegs. Dort hat die zuständige Behörde NHTSA bereits am 3. Mai 2022 den entsprechenden Rückruf veröffentlich.
Tesla-Kunden fragen sich natürlich zu Recht, wie schwerwiegend das Problem ist. Nach Medienberichten kann sich beim Schnellladen oder direkt davor ein wichtiger Prozessor fürs Infotainment zu stark erhitzen. Die Folgen wären langsameres Arbeiten oder ein Neustart. Auf den großen Bildschirm zwischen Fahrer und Beifahrer hätte das fatale Folgen: Das Display könnte auch leer bleiben. Dabei zeigt es Kontrollleuchten, Fahrmodus und die Bilder der Rückfahrkamera an. Ein Software-Update soll das Problem lösen. Dem KBA sind keine Informationen darüber bekannt, ob es bereits zu Unfällen durch die Probleme gekommen ist.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Tesla-Kunden sich bei Problemen rund um das Fahrzeug, unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check prüfen wir Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Einschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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