Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern

Ein Pflegekind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, hat keinen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn seine leiblichen Eltern noch leben. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfahlen. Anderenfalls hätte ein Pflegekind Anspruch sowohl auf Vollwaisenrente als auch auf Unterhalt gegen die leiblichen Eltern, was dem gesetzgeberischen Willen widerspräche (Az.: L 14 R 693/20).
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