Die Entscheidung darüber, ob YouTube unter diesen Bedingungen von Kindern genutzt werden darf, liegt auch in der Verantwortung der Eltern. Die Eltern müssen daher wenigstens hierüber informiert werden.
Weitere Datenschutzinformationen zu Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Internet bietet auch das Jugendportal „Youngdata“ der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Kantons Zürich (www.youngdata.de). Hierin finden Jugendliche, aber auch deren Eltern, viele Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Speziell zum Umgang mit YouTube können weitere Informationen unter https://www.youngdata.de/google/youtube/ eingesehen werden.
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
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99096 Erfurt
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