Der Bundesrat folgte damit einem entsprechenden Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein. „Das ist ein wichtiges Signal an die Praxen,“ kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, die Entscheidung. „Viele Praxen sind für die Behandlung der Patientinnen und Patienten auf teilweise sehr energieintensive Apparaturen angewiesen und haben daher auch einen sehr hohen Stromverbrauch. Da gibt es auch kaum Potenzial für Einsparungen. Daher sind wir der Landesregierung Baden-Württemberg dankbar, dass sie das anerkennt und eine entsprechende Initiative gestartet hat.“
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