Danach sollen im Einvernehmen mit dem Hauptprogrammveranstalter RTL folgende Bewerber ausgewählt werden:
- Für die 1. Sendezeitschiene (Samstag 19:05 – 20:15 Uhr): sagamedia Film- und Fernsehproduktion GmbH
- Für die 2. Sendezeitschiene (Montag 23:25 – 00:00 Uhr): DCTP Entwicklungsgesellschaft für Fernsehenprogramm mbH (Spiegel TV)
- Für die 3. Sendezeitschiene (Dienstag 00:30 – 01:15 Uhr): solis TV Film- und Fernsehproduktionen GmbH
- Für die 4. Sendezeitschiene (Dienstag 01:15 – 01:45 Uhr): Arriba Media GmbH
Der Vorsitzende des Ausschusses für Programm, Erik von Hoerschelmann hierzu: „Die in Aussicht genommene Auswahlempfehlung ist aus meiner Sicht ein fairer Kompromiss zwischen den legitimen Interessen des Hauptprogrammveranstalters und der gesetzlichen Aufgabe der NLM, einen zusätzlichen Vielfaltsbeitrag durchzusetzen. Dabei konnten bei der einvernehmlichen Auswahl mit RTL die Formate der in Aussicht genommenen Veranstalter unter anderem aufgrund der möglichen vielfältigen Themeninhalte am meisten überzeugen.“
Vor Auswahl und Zulassung der Drittsendezeitveranstalter ist nach § 105 Abs. 4 MStV das Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) herzustellen. Die NLM hat diesen Schritt eingeleitet.
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