Ab sofort gilt unter der Woche von 6.30 bis 16.30 Uhr in Engelrod Tempo 30 – von Hörgenau kommend kurz hinter dem Ortsschild, von Rebgeshain kommend kurz hinter dem Abzweig nach Eichelhain. Mit Aufstellen der Beschilderung ist die neue Regelung gültig – „und kann zukünftig auch mit Geschwindigkeitsmessungen überwacht werden“, mahnt der Landrat abschließend.
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