Sozialversicherung: Die wichtigsten Änderungen ab 2023
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Freitag, Feb. 7, 2025
Entgeltgrenze im Übergangsbereich steigt auf 2.000 Euro
Die Entgeltgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2023 noch einmal von 1.600 Euro auf 2.000 Euro.
Im Übergangsbereich, auch Midi-Jobs genannt, müssen Arbeitnehmer weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen. „Arbeitnehmern bleibt also mehr Netto vom Brutto“, sagt Steuerberater Dirk Wellner, „dafür zahlen Arbeitgeber etwas mehr.“
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab 01.01.2023 ist die eAU für Arbeitgeber Pflicht. Arbeitnehmer bekommen dann keinen ‚gelben Zettel‘ mehr vom Arzt, sondern melden sich nur noch beim Arbeitgeber krank. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers elektronisch abrufen.
Details und warum Handlungsbedarf für Arbeitgeber besteht, finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur eAU: Ab 2023 gibt es nur noch elektronische Krankmeldungen (ecovis.com)
Künstlersozialabgabe steigt auf 5 Prozent
Unternehmen, die Künstler oder Publizisten engagieren, müssen ab 2023 höhere Abgaben zahlen. „Unternehmen, die für 2022 abgabepflichtig sind, müssen sich zum 31. März 2023 bei der Künstlersozialkasse melden und die Abgabe zahlen“, sagt Wellner.
Rentner dürfen unbegrenzt dazuverdienen
Ab 2023 können voraussichtlich alle Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlich worden und muss nun noch durch den Bundestag und -rat bestätigt werden.
Mehr zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen finden Sie unter: Hinzuverdienstgrenze: Rentner dürfen unbegrenzt dazuverdienen (ecovis.com)
Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 1,6 Prozent
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist zum Beispiel für den Arbeitgeberzuschuss bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern relevant.
Arbeitslosenversicherung: Beitrag steigt auf 2,6 Prozent
Insolvenzgeldumlage soll sinken
Die Insolvenzgeldumlage zahlt der Arbeitgeber. Durch die Senkung werden Arbeitgeber entlastet. Aufgrund einer geringen Anzahl an Insolvenzen, kann der Gesetzgeber den Umlagesatz senken.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Im Regierungsentwurf sind folgende Werte für 2023 vorgesehen – der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Krankenversicherung:
Rentenversicherung:
Bezugsgröße Rentenversicherung:
Neue Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte 2023 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2023 maßgeblich, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) planmäßig am 1.1.2023 in Kraft treten soll. Die Verordnung regelt, welcher geldwerte Vorteil versteuert und verbeitragt werden muss, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Verpflegung, eine Unterkunft oder Wohnung kostenlos zur Verfügung stellt. Die voraussichtlichen Werte für 2023 betragen:
„Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sofern es noch Änderungen gibt“, sagt Steuerberater Wellner.
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