Das Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern wurde im Juni erlassen, um Bäche, Flüsse und Seen neben wenig Regen im Sommer nicht noch zusätzlich zu belasten. So sollte eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände vermieden, und die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor zusätzlichem Schaden bewahrt werden.
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