Der Börsenrat ist das zentrale Organ der Börse Hamburg. Er ist unter anderem für die Bestellung und Überwachung der Geschäftsführung zuständig und erlässt die wichtigs-ten Regelwerke. Das Gremium besteht aus Vertretern von Kreditinstituten, Skontroführern, Market Makern, der Anlegerschaft und Unternehmen, deren Wertpapiere an der Börse Hamburg zugelassen sind, sowie Vertretern sonstiger betroffener Wirtschaftsgruppen.
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