Für diesen Personenkreis berechnet sich der Beitrag aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (0,8 Prozent). Ab dem 1. Januar 2023 werden von der Bruttorente somit 8,1 Prozent für Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de