Die Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§218ff) zu streichen, wird durch Wiederholung nicht richtiger.
Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen von anderen nicht getötet zu werden, gilt entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden. Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben, dessen Sicherstellung die Voraussetzung für die Wahrnehmung aller übrigen Rechte ist.
Auch werden Menschenrechte nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt. Es steht dem Staat daher nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren. Auch nicht gegenüber Eltern, die ein von ihnen gezeugtes Kind als „unerwünscht“ deklarieren.
Zweifellos kann es im Interesse aller Betroffener sein, dass die Eltern weder mit der Sorge für das Kind betraut werden, noch für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Hier ist der Sozialstaat gefragt. Aber ein Rechtsstaat kann unmöglich die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen dulden und schon gar nicht als „Recht“ etikettieren
Auch das Vorhaben der Bundesfamilienministerin, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten, muss auf Verfechter der Rechtsstaatlichkeit befremdlich wirken. Während etwa die Proteste der „Letzten Generation“, die mit ihren Aktionen teilweise eine erhebliche Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung darstellen, staatlicherseits nicht nur geduldet sondern teils sogar öffentlich begrüßt werden, soll das Recht von Lebensrechtlern auf freie Meinungsäußerungen, von denen überhaupt keine derartigen Gefahren ausgehen, beschnitten werden. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und statt Recht Ideologie zum Maßstab erhoben wird, ist offenkundig.
Die Aktion Lebenrecht für Alle (ALfA e.V.) hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht. Sie tritt für das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen ein.
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