eBay Kleinanzeigen macht Ernst
Für die Vermittlung von Tieren gelten auf der Plattform besondere Regeln und strenge Auflagen. So dürfen z. B. Hunde und Katzen, die zum Abgabepunkt jünger als zwölf Wochen sind, nicht angeboten werden. Vermittelt werden auch keine Hunde und Katzen, bei denen der Wurf zwar angekündigt ist, die aber noch nicht besichtigt werden können. Nach Information der ARAG Experten ist es zudem generell nicht erlaubt, Tiere zu verschenken, zu verleihen oder zu tauschen. Auch der Versand von Tieren ist nicht gestattet.
Auffällige Anzeigen in der Haustierkategorie werden laut Angaben der Online-Börse von einem Sicherheitsteam binnen 30 Minuten gesperrt oder direkt gelöscht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein gewerblicher Anbieter oder Züchter mehr als drei Würfe von zwei Rassen innerhalb eines Jahres anbietet oder private Nutzer mehr als eine Anzeige in einem Jahr aufgeben. Wer sich als unseriöser Anbieter entpuppt, wird zeitweilig oder dauerhaft vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen.
Nicht zulässig ist zudem der Handel z. B. mit Reptilien, Primaten und andere Exoten sowie mit lebenden Tieren geschützter Tierarten oder Tieren aus Qualzucht, wie etwa Nackthunde oder Faltohrkatzen.
Das passende Tier finden
Ob aus dem Tierheim, vom Züchter oder über eine Kleinanzeige: Wer sich für einen tierischen Familienzuwachs entschieden hat, sollte sich zunächst fragen, welches Tier das passende ist. Der Haustier-Berater des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft könnte hierbei helfen. Dabei sind nicht nur Tierart und Rasse wichtig, sondern auch Größe und zu erwartendes Alter des Tieres. Hier sollte im Familienverband geklärt werden, wer welche Pflichten zu welchen Zeiten übernimmt. Auch ein Blick auf die Kosten ist laut ARAG Experten gerade mit der aktuellen Inflation unbedingt nötig. Durch Futter, Tierarzt, Steuern, Versicherungen, Hundeschule und nicht zuletzt die Anschaffung an sich summieren sich die Kosten schnell. Mieter müssen zudem klären, ob ihr Mietvertrag ein Haustier zulässt und – falls nicht – die Haustier-Frage mit dem Vermieter klären. Die ARAG Experten weisen zwar darauf hin, dass ein generelles Verbot von Tieren in einer Mietwohnung nicht zulässig ist, aber ist das Tier besonders groß oder exotisch, ist die Zustimmung des Vermieters nötig.
Tierheime am Limit
Das Ende der Corona-Pandemie, extreme Energiekosten, gestiegene Lebensmittelpreise und eine neue Gebührenordnung für Tierärzte, die eine Behandlung deutlich teurer machen: Tierheime befürchten, dass die Zahl ausgesetzter Tiere künftig weiter steigt. Die meisten Einrichtungen haben aktuell kaum noch Kapazitäten, Tiere aufzunehmen. Einige Tierheime haben bereits ein Aufnahmestopp verhängt, andere stehen kurz davor. Mit seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ macht der Deutsche Tierschutzbund kontinuierlich auf die Lage der Tierheime und deren wichtige Arbeit aufmerksam.
Ein Tier aus dem Tierheim ist also grundsätzlich eine gute Entscheidung. Doch die künftigen Besitzer sollten das Tier während mehrerer Besuche zunächst einmal kennenlernen. Die ARAG Experten raten zu einem intensiven Gespräch mit den Pflegern vor Ort, weil sie viel zu Charakter und Geschichte der Schützlinge wissen und die potenziellen Besitzer auch auf die Eigenarten des Tieres vorbereiten können. Zudem geben die ARAG Experten zu Bedenken, dass ein Tier – egal woher es kommt – gerade in der Anfangszeit viel Zuwendung und Ruhe in der neuen Umgebung benötigt.
Wühltisch-Welpen und Hundefabriken
Mehr als zehn Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Und so groß der Wunsch nach tierischem Familienzuwachs auch ist, warnen die ARAG Experten davor, sich online einen Welpen zu kaufen. Es besteht die Gefahr, dass es sich dabei um illegale Welpenzuchten handelt; oft aus Osteuropa. Diese Tiere werden zu früh von der Mutter getrennt, wodurch ihr Immunsystem geschwächt sein kann. In der Regel sind die jungen Vierbeiner ungeimpft und wurden keiner Parasitenbehandlung unterzogen – auch wenn der Heimtierausweis oft etwas anderes suggeriert. Die Überlebenschancen sind entsprechend gering. Gleichzeitig werden Mutterhündinnen und Deckrüden häufig unter erbärmlichen, tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten und gezüchtet.
Welpen aus illegalem Handel erkennen
Es gibt einige Anzeichen, die auf illegalen Handel hindeuten können: Das sind einerseits typische, leicht erkennbare Krankheitssymptome wie etwa Husten, Nasenausfluss oder Durchfall. Aber auch andere Merkmale, wie z. B. apathisches Verhalten, Desinteresse oder Abgeschlagenheit können auf eine unseriöse Zucht hindeuten. Um potenzielle Käufer zu sensibilisieren, raten die ARAG Experten zu den Informationsseiten des Bundeslandwirtschaftsministerium über kriminelle Machenschaften im Welpenhandel.
Weitere interessante Informationen rund um den Hund unter:
https://www.arag.de/…
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