North Channel Bank geschlossen

 

  • BaFin verhängt Moratorium
  • Kundeneinlagen durch gesetzliche Entschädigungseinrichtung und privaten Einlagensicherungsfonds geschützt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12 Januar 2023 über die North Channel Bank GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (ESF) angeschlossen.

Die EdB schützt Einlagen von Kundinnen und Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger. Zudem haben Einlegerinnen und Einleger für sechs Monate nach Einzahlung einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen bis zu 500.000 Euro, wenn die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing z.B.: dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im Entschädigungsfall durch den Einleger gesondert schriftlich glaubhaft zu machen.

Über diesen Betrag hinausgehende Kundeneinlagen werden vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. nach Maßgabe des Statuts des Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Mio. EUR pro Einleger geschützt.

Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über diese kann grundsätzlich weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Wenn die BaFin förmlich feststellen sollte, dass die North Channel Bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen (Entschädigungsfall), wird sich der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. unaufgefordert auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit den geschützten Einlegern in Verbindung setzen, um diese zu entschädigen.

Einlegerinnen und Einleger erhalten weitere Informationen online unter edb-banken.de, einlagensicherungsfonds.de oder telefonisch unter + 49 30 5900 1196 0.

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