Mit der Entsperrung der Mittel hat der Haushaltsausschuss die Regierung aufgefordert, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für Anträge zuzulassen, die bei der Einreichung alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Das würde für die Antragsteller bedeuten, dass für die Berechnung der Förderbeträge das Datum der Antragstellung zählt und nicht erst das Bewilligungsdatum des Antrags. „Wir haben uns sehr für diese faire und transparente Lösung eingesetzt, denn es kann nicht sein, dass die Waldeigentümer von der Bearbeitungszeit des Antrags abhängig sind“, sagte Bitter.
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