Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht kündigt Entscheidung an

Heute hat das Bundesverfassungsgericht Digitalcourage mitgeteilt, am morgigen Donnerstag, 30. März 2023 eine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung veröffentlichen zu wollen. Digitalcourage hatte im Februar 2018 Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) eingereicht gegen das deutsche Gesetz, das die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorsieht – und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

„Die Vorratsdatenspeicherung muss jetzt endgültig beerdigt werden. Eine solche Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie." sagt Rena Tangens, Vorstand von Digitalcourage.

Digitalcourage fordert eine klare Absage an die Vorratsdatenspeicherung. Im September 2022 hatte bereits der Europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht festgestellt.

Digitalcourage-Gründungsvorstand padeluun betont:

„Es ist traurig, dass immer wieder Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen müssen, stattdessen muss das Parlament sich klar dagegen aussprechen. Denn anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten ist keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, sondern – egal wie man es dreht oder wendet – eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.”

Hintergrund

Im Februar 2018 wurde eine aktuell noch laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mit unterzeichnet und über 20 prominente Mitbeschwerdeführer.innen unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage, sind dies u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.

Seit 2002 kämpft Digitalcourage e.V. (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung: mit einer ganzen Reihe von Großdemos unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, sowie mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartner.innen. Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat.

Weiterführende Informationen:

Chronik der Vorratsdatenspeicherung:
https://digitalcourage.de/vorratsdatenspeicherung/chronik-vorratsdatenspeicherung

Zusammenfassung des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung vom 20. September 2022:
https://digitalcourage.de/blog/2022/kurzanalyse-vds-urteil

Unsere Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung:
https://digitalcourage.de/vorratsdatenspeicherung/5-minuten-info-vorratsdatenspeicherung

Über den digitalcourage e.V.

Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin; doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.

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